ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro für den Ankauf zweier Bildtafeln aus dem Maria-Magdalenen-Retabel des St. Annen-Museums wird angenommen.


 

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Der Förderbetrag der Possehl-Stiftung ist ein wesentlicher Beitrag zu dem Vorhaben, die folgenden zwei Bildtafeln aus dem Maria-Magdalenen-Retabel anzukaufen:

 

1. Die Ankunft der Maria Magdalena in Marseille (Öl/Tempera auf Eiche, 86,6 x 49,7 x 1,1 cm)

2. Die Bekehrung des Fürstenpaares durch die Heilige (Öl/Tempera auf Eiche, 86,4 x 49,7 x 1,1 cm).

 

Die beiden zum Kauf stehenden Bilder gehören zur Sonntagsansicht des Maria-Magdalenen-Retabels, das auf 1519 datiert wird. Die Schnitzereien werden dem Meister der Burgkirchen-Altäre zugeschrieben, die Malereien Erhard Altdorfer, dem Bruder des berühmten Albrecht Altdorfer. Das Retabel, das ursprünglich von den Schneidergesellen Lübecks für die Burgkirche gestiftet wurde, befindet sich heute im Besitz des St. Annen-Museums. Vier Tafeln der Sonntagsansicht fehlen hier: Zwei dieser Tafeln befinden sich seit 1941 im Allen Memorial Art Museum in Oberlin, Ohio (USA), die beiden zum Kauf stehenden Tafeln galten bisher als verschwunden. Sie wurden dem St. Annen-Museum jetzt von der Kunsthandlung Senger in Bamberg zum Kauf angeboten.

 

Mit der Spende über 100.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.551.819,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,00 Euro zuständig.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch das Verfahren zur Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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