ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 149.484,46 €r das Jugendfestival Wake up Wakenitz wird angenommen.


 

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Es handelt sich um eine Geldspende in Höhe von 149.484,46 €r das Jugendfestival „Wake up Wakenitz“.

Das Jugendfestival fand auf dem Gelände im und rund um den Sport und Freizeitpark Falkenwiese statt. Unter Einbeziehung der örtlichen Jugendzentren und weiterer Kooperationspartner:innen wurden Angebote für Jugendliche in den Bereichen Gesellschaft, Musik und Tanz, Sport und Bewegung, Spiele, Kreativität und Awareness geschaffen. Die Veranstaltung diente der Abmilderung von Coronafolgen und der Vermittlung von sozialem Miteinander und Lebensfreude.

 

Die Gesamtkosten für das Festival belaufen sich auf ca. 202.460,00 €, wovon die Possehl-Stiftung knapp 150.000 € spendet. Es entstehen keine Folgeaufwendungen für die Hansestadt Lübeck.

 

Es handelt sich bei der Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 149.484,46 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.261.819,18 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 149.484,46 € zuständig.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Spendenannahmeverfahrens nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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