Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13444
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende im Wert von 79.834,72 € brutto für die Geschwister-Prenski-Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 19, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 24, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Die Geschwister-Prenski-Schule bietet u. a. in der Oberstufe den Schüler:innen ein Ästhetisches Profil an. Damit Musik- und Theaterveranstaltungen an der Schule durchgeführt werden können, benötigt die Schule eine feste Bühne. Die Bühne soll in der Mensa installiert werden.
Der Einbau der Bühne ist für Musikaufführungen und andere kulturelle Aufführungen an der Schule notwendig.
Die Possehl-Stiftung unterstützt das Vorhaben, indem sie die Bühneninstallation in Höhe von
79.834,72 € brutto übernehmen.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 79.834,72 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.112.334,72 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende mit einem Wert von 79.834,72 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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