Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13476
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000 Euro für den Ankauf zweier Bildtafeln für das St. Annen-Museum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 9, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 24, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Der Förderbetrag der Possehl-Stiftung ist ein wesentlicher Beitrag zu dem Vorhaben, die folgenden zwei Bildtafeln aus dem Maria-Magdalenen-Retabel anzukaufen:
1. Die Ankunft der Maria Magdalena in Marseille (Öl/Tempera auf Eiche, 86,6 x 49,7 x 1,1 cm)
2. Die Bekehrung des Fürstenpaares durch die Heilige (Öl/Tempera auf Eiche, 86,4 x 49,7 x 1,1 cm).
Die beiden zum Kauf stehenden Bilder gehören zur Sonntagsansicht des Maria-Magdalenen-Retabels, das auf 1519 datiert wird. Die Schnitzereien werden dem Meister der Burgkirchen-Altäre zugeschrieben, die Malereien Erhard Altdorfer, dem Bruder des berühmten Albrecht Altdorfer. Das Retabel, das ursprünglich von den Schneidergesellen Lübecks für die Burgkirche gestiftet wurde, befindet sich heute im Besitz des St. Annen-Museums. Vier Tafeln der Sonntagsansicht fehlen hier: Zwei dieser Tafeln befinden sich seit 1941 im Allen Memorial Art Museum in Oberlin, Ohio (USA), die beiden zum Kauf stehenden Tafeln galten bisher als verschwunden. Sie wurden dem St. Annen-Museum jetzt von der Kunsthandlung Senger in Bamberg zum Kauf angeboten.
Mit der Spende über 100.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.551.819,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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