ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/13317-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Heike Stegemann (FDP) zu Grillplätzen in Travemünde im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ am 10.06.2024.

 

Das Grillverbot in Travemünde wird ausgeweitet. Laut Internet-Recherche ist das Grillen in Travemünde nur noch auf dem Grill- und Picknickplatz am Kohlenhof möglich.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

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Frage 1:

Auf welchen Flächen ist das Grillen in Travemünde außerdem erlaubt?

 

Antwort:

Das Grillen ist in den Grünanlagen der Hansestadt Lübeck gemäß der Grünanlagensatzung nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen möglich. Das Grillen ist auf ausgewiesenen Spielwiesen, Liegewiesen, Hundefreilaufflächen, Pflanzbeeten und durch Beschilderung gekennzeichneten Flächen untersagt.

 

Auf den verbleibenden Grünflächen ist das Grillen nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass ein Abstand von mindestens 100 m zum Waldrand und zu Wohngrundstücken eingehalten werden kann. Diese Voraussetzungen für das Grillen auf den sonstigen öffentlichen Flächen der HL werden in Travemünde nicht erfüllt. Da das Grillen auf den Stränden und den Flächen des Kurbetriebes ebenfalls verboten ist, gibt es in Travemünde keine Grünflächen, auf denen das Grillen erlaubt ist. Die einzige öffentlich zugängliche Grillmöglichkeit befindet sich im Passathafen.

 

Auf privaten Flächen, wie z.B. Hotelgrundstücke, Vereinsflächen etc. bestimmen die jeweiligen Eigentümer:innen über mögliche Nutzungen.

 

 

 

 

Frage 2:

Wird z.B. auf der Seite Travemünde-Tourismus.de oder in den entsprechenden Sozialen Medien darauf hingewiesen werden, wo das Grillen in Travemünde erlaubt ist und mit welchen Auflagen?

 

Antwort:

Nein. Über das bestehende Grillverbot wird in den digitalen Medien zukünftig informiert.

 

Frage 3:

Über welche Erkenntnisse verfügt die Verwaltung, wie die bestehenden Angebote angenommen werden?

 

Antwort:

Im Passathafen werden die Grillplätze rege genutzt.

 

 

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