Antrag der SPD & FW - VO/2024/13534
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD & FW: Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD & FW
- Federführend:
- Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 2, 2024
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Sep 16, 2024
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Nov 4, 2024
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Beschlussvorschlag
Änderung des B-Plans 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße
Der Bauausschuss möge beschließen:
1. Für den im Stadtteil Travemünde gelegenen Wohnbereich Fehlingstraße/Morredder,
nördlich der Eisenbahnstrecke Lübeck – Travemünde und des St. Lorenz-Friedhofs,
östlich der B 75, südlich der B-Pläne 32.52.00, 32.55.01 und 32.53.00 und westlich
der Kleingartenanlage Steenkamp (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der
Bebauungsplan 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße wird unter Einbeziehung der
Baubauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 geändert.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der
vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden. Die Bebauung soll
weitgehend in ihren bestehenden Dimensionen begrenzt werden.
2. Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre
erlassen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form
einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt
werden.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
In dem bezeichneten Gebiet besteht erheblicher Veränderungsdruck durch
Investorentätigkeit, der darauf abzielt, größere und höhere Gebäudekomplexe in das
überwiegend kleinteilige und durch Einfamilienhausbebauung charakterisierte Wohngebiet
zu implementieren. Die o. g. Siedlungen unterliegen einem erheblichen Spekulationsdruck.
Dadurch wird die bisherige Wohnbevölkerung verdrängt, die verbleibenden Anwohner:innen
erleiden eine gravierende Veränderung ihres traditionellen Lebensumfelds und müssen
erleben, dass ihre Investitionen in eigenen Wohnraum keinen Schutz durch die Hansestadt
Lübeck erfahren.
