Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13417
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 149.484,46 € für das Jugendfestival "Wake up Wakenitz"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 10, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2024
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Es handelt sich um eine Geldspende in Höhe von 149.484,46 € für das Jugendfestival „Wake up Wakenitz“.
Das Jugendfestival fand auf dem Gelände im und rund um den Sport und Freizeitpark Falkenwiese statt. Unter Einbeziehung der örtlichen Jugendzentren und weiterer Kooperationspartner:innen wurden Angebote für Jugendliche in den Bereichen Gesellschaft, Musik und Tanz, Sport und Bewegung, Spiele, Kreativität und Awareness geschaffen. Die Veranstaltung diente der Abmilderung von Coronafolgen und der Vermittlung von sozialem Miteinander und Lebensfreude.
Die Gesamtkosten für das Festival belaufen sich auf ca. 202.460,00 €, wovon die Possehl-Stiftung knapp 150.000 € spendet. Es entstehen keine Folgeaufwendungen für die Hansestadt Lübeck.
Es handelt sich bei der Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 149.484,46 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.261.819,18 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 149.484,46 € zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| x | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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