Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13421
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Boxclub Lübeck e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 5, 2024
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Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Boxclub Lübeck e.V. hat die Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.
Der Boxclub Lübeck e.V. hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch die Hansestadt Lübeck.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des §75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:
- Die Boxclub Lübeck e.V. ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
- Die Boxclub Lübeck e.V. hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
- Die Boxclub Lübeck e.V. lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
- Die Boxclub Lübeck e.V. bietet aufgrund ihrer vorgelegten Vereinssatzung und Jugendordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.
- Die Boxclub Lübeck e.V. ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
Die Hansestadt Lübeck hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt langjährig bekannt.
Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt (siehe Anlage). Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.
Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 75 SGB VIII | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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299,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,4 kB
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