ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Für den im Stadtteil St. Jürgen zwischen Possehlstraße und Charlottenstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße / Charlottenstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bereits bestehenden Sportanlage geschaffen werden. Zudem erfolgt die planungsrechtliche Bestandssicherung bereits vorhandener baulicher Anlagen und Nutzungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

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siehe Anlage 3.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

2.530 Gesundheitsamt

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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