ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 2024/13396-02-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird wie folgt ergänzt:

 

Nach § 34 Abs.1 Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

 

Abweichend zu § 23 Abs. 7 Satz 6 darf in den Ausschusssitzungen kein Redner während einer Beratung mehr als 4mal zur selben Angelegenheit sprechen einschließlich der Begründung und des Schlusswortes. In besonderen Fällen kann der Ausschussvorsitzende / die Ausschussvorsitzende Ausnahmen zulassen.“

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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