Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2023/12854-01
Grunddaten
- Betreff:
-
UNVOPA: Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 28, 2024
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Jun 27, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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May 6, 2024
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Beschlussvorschlag
In der anstehenden Fortschreibung des Zwischenberichtes sind folgende Aspekte näher zu betrachten:
- Anpassung der Zielsetzungen des Masterplan Klimaschutz zur angestrebten installierten Leistung und die dafür benötigte Größenordnung in Anspruch zu nehmender Freiflächen.
- Strategischer Umgang der Stadt mit eigenen Flächen, die für Solarfreiflächenanlagen geeignet sind.
- Strategischer Umgang mit besonders ertragreichen landwirtschaftlichen Flächen, die nicht vorbelastet (privilegiert) sind.
- Strategischer Umgang mit naturschutzfachlich oder die Naherholung bedeutsamen Flächen, die nicht vorbelastet (privilegiert) sind.
Die Zielsetzung des Masterplan Klimaschutz mit einem Flächenbedarf von 200 ha bei einer angestrebten Gesamtproduktion von 413 GWh pro Jahr sind zu hinterfragen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben sind Solarenergie-Freiflächenanlagen besonders begünstigt (überragendes öffentliches Interesse).
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei der Ausweisung entsprechender Flächen ist die Vorgabe eines realistischen Flächenbedarfs erforderlich, um einen verlässlichen Orientierungsrahmen zu schaffen und Vorhabenträgern zeitnah Planungssicherheit zu geben
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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