ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2023/12005-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Abschnitt „3.a Um die Aufenthaltsqualität für alle Besucher:innen der Liegewiese (Grünstrand) auch in der Hochsaison zu wahren, wird das Grillen in der Zeit vom 15.06. bis zum 31.08. eines jeden Jahres untersagt. […]“ wird wie folgt geändert:

3.a Um die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Besucher:innen sowie aller Bewohner:innen des Seebades auch in der Hochsaison zu wahren, wird das Grillen in der Zeit vom 15.06. bis zum 31.08. eines jeden Jahres in ganz Travemünde untersagt.

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Um die sich nun schon über Jahre ziehende Diskussion endlich ad acta legen zu können und das Gebot der Gleichbehandlung zu wahren, entsprechen wir dem drängenden Wunsch der Travemünder:innen nach rauch- und fettfreier Luft in den Sommermonaten und untersagen das Grillen temporär im ganzen Seebad.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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