ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2024/13314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


§1 Absatz 8 der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Menschen mit Behinderungen lautet:

 

Der Beirat ist von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister bei allen Planungen und Entscheidungen, die wichtige Belange von Menschen mit Behinderungen in der Hansestadt Lübeck betreffen, frühzeitig anzuhören, dies betrifft insbesondere die unter § 1 Abs. 3 dieser Satzung genannten Angelegenheiten.”

Zu den Punkten unter §1 Absatz 3 genannten Punkt gehört u.a.:

“der Inklusion der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, insbesondere in Kindergärten und Schulen“)

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen stellen:

  1. Wurde der Beirat für Menschen mit Behinderungen für den Schulentwicklungsplan Förderzentren 2023 (VO/2024/13171) frühzeitig angehört?
     
  1. Wenn ja, wann und in welcher Form ist das geschehen?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Da der Schulentwicklungsplan Förderzentren 2023 (VO/2024/13171) auf der Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 28.05.2024 steht, wird in der Sitzung um eine (ggf. mündliche) Beantwortung gebeten.


 

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