ALLRIS - Vorlage

Empfehlung eines Ausschusses - VO/2023/12772-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Antrag:

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Hinterlandanbindung der FFBQ auf die Hansestadt Lübeck darzustellen. Dabei sind die stadträumlichen Auswirkungen entlang der Bahntrasse fokussiert in den Blick zu nehmen und den sich ankündigenden Verfestigungen von Barrieren langfristige Chancen zur Stadtentwicklung gegenüber zu stellen.

Der Bericht ist bis März 2024 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist auch anzugeben, inwieweit und bis zu welchen Zeitpunkten eine aktive Mitwirkung der Stadt als Betroffene im Rahmen übergeordneter Planungen möglich ist. Insbesondere auch, inwieweit Einflussnahmen auf den geplanten Verzicht der direkten Anbindung an die Orte entlang der Lübecker Bucht (Bäderbahn) noch möglich wären.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2024 mit dem Antrag unter TOP 4.2 befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Der Vorsitzende fragt AM Lamaack, ob nur der erste Absatz beschlossen werden könne.

AM Lamaack stimmt zu.

 

Geänderter Antrag:

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Hinterlandanbindung der FFBQ auf die Hansestadt Lübeck darzustellen. Dabei sind die stadträumlichen Auswirkungen entlang der Bahntrasse fokussiert in den Blick zu nehmen und den sich ankündigenden Verfestigungen von Barrieren langfristige Chancen zur Stadtentwicklung gegenüber zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

r den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem geänderten Antrag eistimmig zu.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2024 mit dem Antrag unter TOP 6.1 befasst:

 

Die Vorsitzende beantragt, den Antrag ohne Votum an die Bürgerschaft zurückzugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

r den Antrag: 14 Stimmen

Bei der Abstimmung waren nur 14 Ausschussmitglieder anwesend.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT) stimmt einstimmig dafür, den Antrag ohne Votum weiterzugeben.

 


 

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