ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1 Der Jahresabschluss 2022 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem Jahresfehlbetrag von 898.074,53 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 15 Abs. 3 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

 

3 Der dazugehörende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2024/13052), der im Prüfungsausschuss am 13.03.2024 abschließend beraten wurde, wird zur Kenntnis genommen.

 

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In der Satzung der Kulturstiftung ist festgelegt, dass die HL etwaige Fehlbeträge auszugleichen hat. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der KS sind diese bereits geflossen oder werden im nächsterreichbaren städtischen Haushalt geordnet.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.041.7 Kulturstiftung HL

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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