Bericht öffentlich - VO/2024/13171
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung Förderzentren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Kenntnisnahme
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May 16, 2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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May 28, 2024
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Jun 11, 2024
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Jul 16, 2024
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Nov 26, 2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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May 30, 2024
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 20, 2024
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Nov 14, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Kenntnisnahme
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Jul 2, 2024
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Nov 14, 2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2024
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Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Über die Prognose der zukünftigen Schüler:innenzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schüler:innen Rechnung tragen.
Die absolute Zahl an Kindern mit einem Förderbedarf und der Anteil der Schüler:innen, die nicht integrativ, sondern an einem Förderzentrum beschult werden, sind seit einigen Jahren steigend. Mit den prognostizierten steigenden Schüler:innenzahlen für Lübeck werden zukünftig mehr Kinder an die Förderzentren kommen. Diese haben teilweise schon jetzt zu geringe Kapazitäten und benötigen dringend einen räumlichen Ausbau. Zudem besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt als Schulträger das Ziel, die Inklusion voranzutreiben und alle Schulgebäude nach und nach derart auszurüsten, dass eine inklusive Beschulung aller Kinder möglich ist. Eine Schulentwicklungsplanung der Förderzentren, wie sie hier vorgenommen wird, hat zum Ziel, den Kindern, die momentan und zukünftig besonderen Unterstützungsbedarf haben, adäquate Angebote machen zu können.
Die Prognose sagt für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung langfristig eine Drei- bis Vierzügigkeit voraus. Für die Versorgung der zukünftigen Schüler:innen werden kurzfristige Maßnahmen (Interimscontaineranlagen) sowie langfristig die Optionen Beschulung am Förderzentrum, Ausbau der Campus-Klassen sowie eine inklusive Schule diskutiert.
Die Sanierung/ der Teilneubau des Förderzentrums körperlich-motorische Entwicklung Matthias-Leithoff-Schule ist bereits beschlossen (VO/2021/09891), wodurch das vorhandene Raumdefizit behoben und Barrierefreiheit hergestellt wird. Das Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Schule nach pädagogischen Maßstäben erarbeitet und entspricht den Ansprüchen eines modernen Förderzentrums für körperlich-motorische Entwicklung. Die Schule wird nach der Sanierung für eine Zweizügigkeit ausgelegt sein.
An den beiden Förderzentren Lernen/ Sprache/ emotionale und soziale Entwicklung herrscht momentan noch keine Raumknappheit. Ein weiterer Ausbau ist vor dem Hintergrund der für diesen Förderschwerpunkt vorgesehenen inklusiven/integrativen Beschulung nicht geplant. Beide Schulen werden auch zukünftig einzügig sein. An der Berend-Schröder-Schule ist eine Komplettsanierung beschlossen worden (VO/2017/04747; VO/2019/08123), in deren Zuge auch die Herstellung der möglichst weitgehenden Barrierefreiheit vorgesehen ist. An der Astrid-Lindgren-Schule ist derzeit keine Sanierung geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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