ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD & FW - VO/2024/13212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Erstellung neuer Bebauungspläne soll künftig die Quote des geförderten Wohnraums im 1. ,2. und 3. Förderweg insgesamt in der Regel mindestens 40% der geplanten Geschossflächenzahl betragen.
 

 

 

 

 


 

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Begründung: Der Bedarf an neuen Sozialwohnungen ist immens hoch. Die Bereitschaft zum Bau von Sozialwohnungen ist in großem Maße gegeben, wie die 4-fache Überzeichnung des Förderbudgets der schleswig-holsteinischen Landesregierung für den Bau von Sozialwohnungen zeigt. Diese Bereitschaft zum Bau von Sozialwohnungen gilt es gleichermaßen zu fördern als auch zu nutzen. Gleichzeitig ist die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen.

Die von der Bauverwaltung vorgelegten Beispielrechnungen zur Förderung von Wohneinheiten versus Förderung der Geschossflächenzahl legt nahe, dass eine Förderung auf Basis der Geschossflächenzahl bei einer Quote von 30% eine Erhöhung des geförderten Wohnungsbaus um rund 36% der bislang geförderten Wohnfläche zur Folge hätte. Eine zusätzliche Erhöhung der Quote auf 40% würde eine Erhöhung der bislang geförderten Wohnfläche um weitere 54% bedeuten.
 

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