ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2024/13146

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Zum Schutz welcher Baudenkmale sind Anordnungen nach § 17 Abs. 2 DSchG seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes ausgesprochen worden?

2. In welchem Umfang sind die dafür geleisteten Kosten von den Eigentümer:innen erstattet worden?

3. Worauf haben sich die Anordnungen bezogen?

4. Welcher Haushaltsansatz ist für diese Ersatzmaßnahmen in den vergangenen Jahren im Haushalt der Stadt berücksichtigt worden?

5. Welche strategische Ausrichtung in Bezug auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Denkmalschutzbehörde wird vom Bürgermeister verfolgt, um Verfall und Zerstörung von Baudenkmalen entgegenzuwirken?

6. Wird von der Denkmalschutzbehörde eine Intensivierung der behördlichen Anordnungen für erforderlich angesehen?

Reduzieren

Nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes kann die obere Denkmalschutzbehörde auf Kosten der Eigentümer:innen notwendige Maßnahmen anordnen, wenn Denkmale gefährdet sind.

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren