ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2024/13005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Wird für die Hansestadt Lübeck ein Rahmenkonzept für Solarenergie-Freiflächenanlagen nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet?

2. Welche Kriterien sind Grundlage für Prioritätensetzungen zur Einleitung notwendiger Bauleitpläne?

3. Welche Flächengröße von Solarenergie-Freiflächenanlagen werden insgesamt für das Stadtgebiet angestrebt?

4. Welche Flächengrößen von Solarenergie-Freiflächenanlagen sind als sogenannte privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB entlang der Autobahnen und zweigleisigen Schienenwege genehmigungsfähig?

5. Welche Flächengrößen sollen darüber hinaus im Rahmen der Bauleitplanung als Solarenergie-Freiflächenanlagen überplant werden?

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Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, wird von Seiten der Landesregierung empfohlen, geeignete Solarenergie-Freiflächenanlagen in einem Rahmenkonzept zu identifizieren. Zielsetzung sollte es sein, vorbelastete oder brachgefallene Flächen vorrangig auszuwählen, um wertvollere Landschaftsbereiche und ertragreiche landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Auch eine beeinträchtigende Konzentration an einzelnen Standorten oder eine Umzingelung von Orten mit jeweils negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, sowie die Erholungsfunktionen sind zu vermeiden. Informationen zu genehmigungsfähigen Flächenpotentialen entlang der Autobahnen und zweigleisigen Schienenwege sind bedeutsam, um abschätzen zu können, in welchem Umfang Freiflächenanlagen in nicht vorbelasteten Bereichen benötigt werden.

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