Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2023/12775
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Ehem. Priwall-Krankenhausgelände der Grundstücks-Gesellschaft Trave übertragen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Jan 8, 2024
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Feb 12, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Feb 6, 2024
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Mar 5, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 27, 2024
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Mar 26, 2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 28, 2024
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May 30, 2024
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Beschlussvorschlag
Das Grundstück des ehem. Krankenhausgeländes auf dem Priwall mit den darauf stehenden Gebäuden soll auf die Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH übertragen werden, damit diese die dortigen Gebäude zu preisgünstigen Wohnungen entsprechend den Vorgaben der Stadtverwaltung umbauen kann. Diese Übertragung sollte als Kapitalerhöhung durch Sacheinlage bei der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH erfolgen.
Für die geplante Ausschreibung des Geländes gab es keine Interessenten. Offensichtlich sind die vielen Vorgaben für private Investoren unattraktiv. Aufgrund der exponierten Lage ist es dennoch wichtig, dass die Stadt die Vorgaben aufrechterhält. Mit der Einbringung des Grundstückes in die Trave GmbH im Wege einer Sacheinlage zur Kapitalerhöhung auf Basis einer belastbaren Bewertung der Immobilie wird die Gesellschaft finanziell gestärkt und dadurch in die Lage versetzt leichter eine Finanzierung zum Umbau der ehemaligen Krankenhausgebäude zu erhalten. Gleichzeitig bleibt das Grundstück weiterhin im Besitz einer weitgehend städtischen Gesellschaft. Damit kann eine wirtschaftlich tragfähige Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden. Dies soll zügig erfolgen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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