Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2023/12763
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Kein Verkauf des Sportplatzes an der Grundschule Niederbüssau
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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Jan 25, 2024
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Feb 29, 2024
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Mar 28, 2024
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Der Sportplatz an der Grundschule wird seit Jahrzehnten als Sportplatz genutzt. Die Fläche hat der Kronsforder Sportverein von einem Landwirt gepachtet und als Fußballfeld angelegt. Die Fläche wird zusätzlich von der Grundschule Niederbüssau für sportliche Zwecke genutzt. Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck ist die gesamte Fläche als Grünfläche -Sportplatz- ausgewiesen.
Im Zuge des Grunderwerbs für das Gewerbegebiet Semiramis hat die KWL diese Fläche vom bisherigen Eigentümer übernommen und plant nunmehr die Veräußerung an einen anderen Landwirt, der den Sportplatz nunmehr als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften möchte. Die Umnutzung der Sportplatzfläche, die vom örtlichen Sportverein und der dortigen Grundschule genutzt wird, liegt nicht im öffentlichen Interesse und soll deshalb nicht erfolgen.
Auch die Abgabe einer Teilfläche erscheint wenig sinnvoll, da dies die Zukunftsoptionen der Stadt einschränken würde.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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