ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/12961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 250.000,00 Euro zur Unterstützung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ vom 16. bis 22. Mai 2024 in der Hansestadt Lübeck wird angenommen.


 

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Nach der erfolgreichen Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ in den Jahren 2010 und 2018 wird diese Veranstaltung vom 16. bis 22. Mai 2024 erneut in Lübeck stattfinden. „Jugend musiziert“ ist ein traditionsreicher Wettbewerb für die musikalische Nachwuchsförderung in Deutschland. Er ist eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte und im Kinder- und Jugendplan des Bundes verankerte Maßnahme der kulturellen Jugendbildung. Zu der Veranstaltung werden über das Pfingstwochenende über 2.200 Kinder und Jugendliche erwartet.

Mit der Einladung geht die Verpflichtung der gastgebenden Region (Bundesland und Kommune) einher, im Wettbewerbsjahr insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 500.000,00 Euro beizutragen. Diese Mittel können in Zusammenarbeit mit lokalen Partner und Sponsoren erbracht werden.

Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Zuwendung in Höhe von 250.000,00 Euro ist ein substanzieller und unverzichtbarer Beitrag zur Durchführung des geplanten Programms.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 250.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 920.000,00 Euro (Stand: 30.01.2024). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,00 Euro zuständig.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch das Verfahren zur Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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