ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/12896-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Anfrage des stellvertretenden AM Katjana Zunkft im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 15.01.2024 (VO/2024/12896):

 

Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen zum Buddenbrookhaus:

 

1) Sind temporäre Maßnahmen zur Sicherung des Objektes geplant oder bereits angewiesen?

2) Sind Maßnahmen geplant, um eine Luftzirkulation und angemessene Luftfeuchtigkeit sicherstellen zu können?

3) Welche Kosten entstehen durch die Umsetzungen der notwendigen temporären Maß-nahmen?

4) Wird eine Ausbreitung des Schlimmelpilzbefalls im Kellergeschoss auf andere Bauteile kontrolliert und dokumentiert?

5) Ist die Verschlechterung der Bestandssubstanz aus fachlicher Sicht bis zur Entscheidung des Landes über die Fördermittel bzw. bis zum Beginn planmäßiger Arbeiten vertretbar?


 

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1.) Sind temporäre Maßnahmen zur Sicherung des Objekts geplant oder bereits angewiesen?

 

Ja. Bei den bauausführenden Architekten wurde ein Angebot für ein engmaschiges Monitoring nebst Sichtbegehung abgefragt. Dadurch soll eine kontinuierliche Kontrolle des Bestandes gesichert werden. Zudem wurden durch das GMHL Gespräche mit dem Bauphysikbüro, das bereits mit anderweitigen Aufgaben den Keller betreffend beauftragt ist, aufgenommen, um die bauphysikalischen Problematiken zu detektieren und Lösungen zu finden.

Ein Angebot für die Planung, Ausschreibung und Ausführung eines Bauzaunes zum Schutz des Tiefhofes Mengstraße 4/Wehdehof wurde bei den Architekten abgefragt.

 

2.) Sind Maßnahmen geplant, um eine Luftzirkulation und angemessene Luftfeuchtigkeit sicherstellen zu können?

 

Welche Bedarfe nach Luftzirkulation zum Schutz der Gebäudesubstanz tatsächlich bestehen, werden Monitoring und Sichtbegehung unter fachlicher Einschätzung entscheiden. Derzeit kommt nur im Keller der Mengstr. 6 ein mobiles Trocknungsgerät zum Einsatz, das selbstständig auf das Raumklima reagiert.

 

 

3.) Welche Kosten entstehen durch die Umsetzung der temporären Maßnahmen?

 

Da Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen noch ungewiss sind, können derzeit keine belastbaren Kosten angegeben werden.

 

 

4.) Wird eine Ausbreitung des Schimmelbefalls im Kellergeschoss auf andere Bauteile kontrolliert und dokumentiert?

 

Das ist im Rahmen des Monitorings inbegriffen.

 

 

5.) Ist die Verschlechterung der Bestandssubstanz aus fachlicher Sicht bis zur Entscheidung des Landes über die Fördermittel bzw. bis zum Beginn planmäßiger Arbeiten vertretbar?

 

Sicher ist, dass eine unkontrollierte, stark schwankende Temperatur/Luftfeuchtigkeit im Keller anhaltend die Substanz des Gewölbes beschädigt. Zum Gewölbeschutz wurde bereits ein mobiler Bautrockner aufgestellt, der jedoch nicht die gesamte Kellerfläche abdeckt. Ob darüber hinaus akuter Handlungsbedarf besteht, wird das Monitoring erweisen.


 

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