ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/12872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.

Die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
 

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Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufgefordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen vom 26.02.2021 wurden in den Jahren 2022 und 2023 aus personellen Gründen nicht geändert. Um die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen auf einem einheitlichen, aktuellen Stand zu halten empfiehlt es sich, beide auch aufgrund der redaktionellen Änderungen neu beschließen zu lassen.

In der Synopse (Anlage 3) ist die alte und neue Fassung der Verwaltungsgebührensatzung und in der Synopse (Anlage 4) die alte und neue Fassung der Entgeltordnungr besondere Leistungen dargestellt. Alle Änderungen werden dort erläutert. Auf die Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ wird weiterhin aus den oben genannten Gründen verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck

Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet

Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

Bereich Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Größenordnungen sind nur mit großem Aufwand zu kalkulieren und deshalb nicht vorgenommen. Es ist aber anzunehmen, dass sich die Erhöhung der Gebühren und Entgelte positiv auf den städtischen Haushalt auswirkt.)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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