ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 161.629,00 Euro für Deutsch-Vorkurse DaZ mit Alphabetisierung und berufsbegleitende Kurse wird angenommen.
 

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Dank der Förderung der Possehl-Stiftung setzt die VHS Lübeck seit 2016 erfolgreich das Projekt „Deutsch für Alle“ inkl. „Mama lernt Deutsch“ und ehrenamtlicher Sprachförderung um.

Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln der Possehl-Stiftung wird das Angebot erweitert um Vorkurse zur Überbrückung der Wartezeit auf einen geförderten BAMF-Sprachkurs und um Kurse für Personen, die arbeitsbedingt an keinem geförderten Intensivsprachkurs teilnehmen können und auf die A2-Prüfung vorbereitet werden sollen.

Das Projekt läuft zunächst bis zum Ende des Jahres 2024. r eine eventuelle Fortsetzung wird die Bedarfslage neu bewertet, in dem geprüft wird, ob sich die Wartezeiten auf einen geförderten BAMF-Kurs reduziert haben und wie die Anfrage nach den berufsbegleitenden Deutschkursen nach dem Jahr 2024 ist.

 

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 161.629,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 3.963.165,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 161.629,00 Euro zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht unmittelbar berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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