ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 3/12588-01-01-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt:

1.Wir bekennen uns zum Umbau zum „Neuen Buddenbrookhaus“.

2.Der Zugang zum Keller ist gemäß Variante M4-1a oder ersatzweise gem. Variante M4-1b des Berichtes VO/2023/12704 zu planen und herzustellen. Das schützenswerte Gewölbe wird so von der unnötigen Zerstörung gerettet und ein angemessener Ausgleich von Museumsinteressen und Denkmalschutz erreicht. Für die notwendigen Umplanungen ist die haushälterische Ordnung herzustellen. Diese Änderung ist so zu planen, dass durch einen notwendigen neuen Bauantrag die geplante Gesamt-Fertigstellung bis spätestens zum 31.12.2027 sichergestellt ist. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass während der Umplanungen die Arbeiten an den beiden Vordergebäuden ohne Zeitverzögerung wie geplant weiterlaufen. Beim Fördergeber ist eine entsprechende Genehmigung für diese Änderung einzuholen. Sofern geringe Anpassungen am musealen Konzept eine begrenzte Reduzierung der Fördersumme nach sich ziehen sollten, wird dies vor dem Hintergrund des angestrebten Ausgleichs der vorgenannten Interessen akzeptiert. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig zu berichten.  

3.Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird.
 

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