ALLRIS - Vorlage

Antrag der FDP-Bürgerschaftsfraktion - 3/12588-01-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Punkt 3 wird neu aufgenommen.

 

Sollte der Fördergeber diese unter Punkt 2 beschriebene Änderung - die zu keinem Zeitverzug kommt und ein historisches Kellergewölbe rettet ablehnen, so erfolgt die Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Genehmigung vom 27.10.2022 allerdings unter der zwingenden Maßgabe, dass der vom Eingriff (Treppenhaus) betroffene Gewölbeteil zurückgebaut wird und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt. Bis zum Februar 2024 wird dem Denkmal- und Hauptausschuss eine Kostenschätzung für eine Translozierung des betroffenen Gewölbeteils und die Einlagerung vorgelegt. Zugleich ist eine denkmalfachliche Bewertung für die Translozierung einzuholen. Der Hauptausschuss entscheidet dann, auf Grundlage eines Votums des Denkmalausschusses.

 

Punkt 3 alt wird zu Punkt 4.
 

 

 

 

 

 

 


 

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