Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12674
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Satzungsbeschluss (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 20, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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- Geltende Veränderungssperre und Geltungsbereich
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.11.2021 die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung in den Lübecker Nachrichten trat die Satzung am Tag ihrer Bekanntmachung und damit am 16.01.2022 in Kraft.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde, im nordöstlichen Randbereich des Stadtbezirks Alt-Travemünde/Rönnau. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich über den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall –. Auf den Lageplan wird verwiesen.
- Ziele der Bebauungsplanung und Anordnung der Veränderungssperre
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden, die hier überwiegend von freistehenden eingeschossigen Einfamilienhäusern bestimmt werden.
Anlass sind Bauanträge, die in den letzten Jahren vermehrt auf Grundlage bestehender, den ursprünglichen Zulässigkeitsmaßstab nach § 34 BauGB überschreitender Gebäude im Plangebiet genehmigt wurden und dadurch weitere maßstabsüberschreitende Vorbilder erzeugen. Dies widerspricht den im Aufstellungsbeschluss genannten Zielen des Erhalts der städtebaulichen Strukturen im Planungsgebiet. Zudem sollen gemäß Aufstellungsbeschluss keine weiteren Ferienwohnungen zugelassen werden und neue Nebenwohnungen ausgeschlossen werden.
Zur Sicherung der Planungsziele während der Planaufstellung erfolgte die Anordnung einer Veränderungssperre.
- Erfordernis der Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Die der Aufstellung des Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – und der Anordnung der Veränderungssperre zu Grunde liegenden Ziele gelten unverändert fort. Da die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 16.01.2024 außer Kraft tritt, das Bebauungsplanverfahren aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein wird, ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.
- Geltungsdauer der Veränderungssperre
Die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB schließt an den Ablauf der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre an. Die um ein Jahr verlängerte Veränderungssperre tritt somit gemäß § 17 Abs. 1 BauGB mit Ablauf des 16.01.2025 außer Kraft, soweit ihre Geltungsdauer nicht vorher gemäß § 17 Abs.2 BauGB erneut verlängert oder sie gemäß § 17 Abs.4 oder 5 BauGB außer Kraft gesetzt wird.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| BauGB | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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612,7 kB
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