Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12679
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des "Tarifs für die Benutzung des Passat-Hafens in Lübeck-Travemünde/Priwall"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 16, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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Der Bereich Schule und Sport betreibt den Passat-Hafen in Lübeck Travemünde auf dem Priwall als größten städtischen Sportboothafen.
Als Grundlage für die Erhebung der Hafenentgelte dient der „Tarif für die Benutzung des Passat-Hafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 01.09.2020“. Die Mehrheit der Entgelte sind seit dem Jahr 2017 nicht erhöht worden. Dabei stellt sich der Betrieb des Passat-Hafens als zuschussbedürftig dar. Der Kostendeckungsgrad liegt im Schnitt der Jahre 2018 bis 2022 bei ca. 65 %. Parallel hat der Verbraucherpreisindex seit Oktober 2017 bis September 2023 eine Erhöhung um 21,6 % erfahren.
Der Bereich Schule und Sport beabsichtigt, den Tarif mit Wirkung zum 01.04.2024 aufgrund folgender Änderungsbedarfe anzupassen:
- Veränderung des Verbraucherpreisindex
- Kostensteigerungen im Hafenbetrieb insb. im Bereich der Energieversorgung
- Fertigstellung der Erneuerung aller Schwimmsteganlagen im Passat-Hafen
Aufgrund der in der Vergangenheit vorgenommenen, vielfältigen Investitionen im Passat-Hafen und neu hinzukommender Entgeltbestandteile hat der Bereich Schule und Sport im Jahr 2017 eine ganzheitliche Neukalkulation der Nutzungsentgelte vornehmen lassen. Auf dieser Basis wird der Tarif für die Benutzung des Passat-Hafens nun einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex unterzogen.
Die so ermittelten neuen Entgelte wurden durch Preisvergleich mit anderen Sportboothäfen im deutschen Ostseeraum auf ihre Marktakzeptanz überprüft. Die Änderungen wurden in den als Anlage 2 beigefügten Tarif eingearbeitet und sind in der Anlage 3 als Synopse dargestellt. Neben der Entgeltanpassung wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Entgelte des Tarifs unterliegen der Umsatzsteuerpflicht und wurden für eine leichtere Abrechnung durch das Hafenpersonal so gerundet, dass sich die von den Nutzer:innen zu bezahlenden Bruttobeträge mit nur maximal einer Nachkommastelle für die Rechnungsstellung ergeben.
Vorgenannte Entgelterhöhungen lassen unter Zugrundelegung der letztjährigen durchschnittlichen Nutzungszahlen jährlich Mehreinnahmen von ca. 115.000,00 Euro erwarten.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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611,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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140,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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196 kB
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