ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2023/12654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Abteilung Landesplanung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein stellt aktuell die Regionalpläne neu auf. Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für Teilräume des Landesgebietes. Die Landesfläche von Schleswig-Holstein ist in drei Planungsräume unterteilt. Die Hansestadt Lübeck liegt gemeinsam mit allen schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Hamburg, mit der Ausnahme von Neumünster, im Planungsraum III.

 

Gemeinsam mit dem Landesentwicklungsplan macht der Regionalplan verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Nach §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

 

Die Landesplanung hat mittlerweile die ersten Entwürfe für die Regionalpläne veröffentlicht. Die Unterlagen des Entwurfs für den Planungsraum III können auf der Webseite bolapla-sh.de eingesehen werden. Stellungnahmen konnten bis zum 09.11.23 abgegeben werden.


 

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Im Anhang befindet sich die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zum vorliegenden Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III.


 

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Anlagen

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