Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12643
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.000.000,00 Euro für das Programm zur »Neupositionierung der Kunsthalle St. Annen 2023-2025«
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 13, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2023
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Mit dem Wechsel in der Leitung der Kunsthalle St. Annen ist eine konzeptionelle Neuausrichtung des Hauses verbunden, durch die insbesondere die gesellschaftliche Funktion der Kunsthalle zukünftig noch stärker ausgebaut werden soll. Dies soll durch Projekte geschehen, die einem möglichst breiten Publikum einen einfachen Zugang zur Modernen und zeitgenössischen Kunst bieten und den Dialog hierüber fördern – z.B. durch eine verstärkte Einbindung der Stadtgesellschaft (u.a. Möglichkeit der Mitgestaltung an Projekten) oder durch inhaltliche Bezüge zu gesellschaftlich und global relevanten Themen.
Hierfür hat die Museumsleiterin ein umfangreiches Zweijahresprogramm entwickelt, das aus partizipativen und inklusiven Ausstellungen sowie aus neuen Vermittlungs- und Beteiligungsformaten besteht.
Aufgrund des Programmumfangs, des Zweijahreszeitraumes und der übergeordneten Zielsetzung der Projekte hat die Kulturstiftung diese aus dem Förderantrag für das Jahresprogramm des Museumsverbundes ausgegliedert und die Possehl-Stiftung mit einem separaten Antrag um Unterstützung des Kunsthallen-Programms gebeten.
Die von der Possehl-Stiftung bewilligten Mittel sind maßgeblich für die geplante Umsetzung des Programms.
Mit der Spende über 1.000.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 3.227.536,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.000.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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443,3 kB
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