ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 1.000.000,00 Euro für die Realisierung des Programms zur Neupositionierung der Kunsthalle St. Annen 2023 2025 wird angenommen.


 

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Mit dem Wechsel in der Leitung der Kunsthalle St. Annen ist eine konzeptionelle Neuausrichtung des Hauses verbunden, durch die insbesondere die gesellschaftliche Funktion der Kunsthalle zukünftig noch stärker ausgebaut werden soll. Dies soll durch Projekte geschehen, die einem möglichst breiten Publikum einen einfachen Zugang zur Modernen und zeitgenössischen Kunst bieten und den Dialog hierüber fördern z.B. durch eine verstärkte Einbindung der Stadtgesellschaft (u.a. Möglichkeit der Mitgestaltung an Projekten) oder durch inhaltliche Bezüge zu gesellschaftlich und global relevanten Themen.

 

Hierfür hat die Museumsleiterin ein umfangreiches Zweijahresprogramm entwickelt, das aus partizipativen und inklusiven Ausstellungen sowie aus neuen Vermittlungs- und Beteiligungsformaten besteht.

Aufgrund des Programmumfangs, des Zweijahreszeitraumes und der übergeordneten Zielsetzung der Projekte hat die Kulturstiftung diese aus dem Förderantrag für das Jahresprogramm des Museumsverbundes ausgegliedert und die Possehl-Stiftung mit einem separaten Antrag um Unterstützung des Kunsthallen-Programms gebeten.

 

Die von der Possehl-Stiftung bewilligten Mittel sind maßgeblich für die geplante Umsetzung des Programms.

 

Mit der Spende über 1.000.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 3.227.536,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.000.000,00 Euro zuständig.

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch die Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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