Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION - VO/2023/11957-03
Grunddaten
- Betreff:
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Unabhängige Volt-PARTEI: Masterplan Klimaschutz: Änderungsantrag zum Masterplan Klimaschutz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2023
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Beschlussvorschlag
Der Masterplan Klimaschutz wird als Rahmenplan beschlossen. Die Maßnahmen gem. Anlage 1 und 2 sind kontinuierlich zu optimieren, ergänzen und anzupassen. Den zuständigen Gremien werden die notwendigen Beschlussvorlagen entgegengebracht. Eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 wird angestrebt.
Der Bürgerschaft und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ist regelmäßig über die Umsetzung des Masterplans zu berichten.
Die nachfolgenden Maßnahmen sollen im Masterplan Klimaschutz ergänzt werden:
1. Ergänzung der Maßnahmen im MAKS zu Wärme: neue Maßnahme EB Wärme 16
Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der Stadtwerke Energie Lübeck GmbH beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Stadtwerke überprüfen, inwieweit eine POWER TO HEAT Anlage mit angeschlossenem Großwärmespeicher zu errichtet werden kann.
2. Ergänzung der Maßnahmen im MAKS zu EE neue Maßnahme EE 33
Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der Lübecker Hafengesellschaft LHG beauftragt darauf hinzuwirken, dass sämtliche Lagerhallen mit PV-Anlagen ausgestattet und mit einen lokalen Batteriespeicher zu installieren sind, um eine CO2-neutrale Stromversorgung im Hafen zu erreichen.
Begründung zu 1. Im MAKS werden viele Maßnahmen aufgelistet, die zur Erweiterung des Fernwärmenetzes dienen um eine Dekarbonisierung zu ermöglichen. Es finden sich kaum Maßnahmen, die eine tatsächliche CO2-freie Wärmeerzeugung bereitstellen. Dazu fordern wir den Bau einer POWER TO HEAT Anlage für Lübeck.
POWER TO HEAT Anlagen wandeln Strom in Wärme um. Und solche Anlagen werden zurzeit in Rostock, Kiel und Flensburg erfolgreich betrieben. Besonders in Regionen mit viel installierter Windkraft sind diese Anlagen kostengünstig zu betreiben und werden von den zuständigen Stromnetzbetreibern gefördert. Denn sie lösen gleich 3 Probleme der Energiewende gleichzeitig.
1. Wärmeerzeugung dekarbonisieren
2. Fluktuation im Stromnetz durch EE
3. Abschaltung von Windkraftanlagen bei zu hoher Leistung (Sturm)
Zur Verdeutlichung: POWER TO HEAT Anlagen werden nur betrieben, wenn sich im lokalem Stromnetz zu viel Strom befindet oder wenn die Strompreise niedrige oder negative Werte erreicht haben. Also wenn im Norden der Wind weht. Das tut er gerne im Herbst und Winter, dann mussten bisher die Windräder abgeschaltet werden und die Energie konnte nicht genutzt werden und, um so schlimmer, es mussten den Windmüllern ein finanzieller Ausgleich geleistet werden. Mit der POWER TO HEAT Anlage kann das Windrad jetzt weiter drehen, der Strom wird in warmes Wasser umgewandelt das im Speicher für mehrere Tage gespeichert werden kann und das ganze fast umsonst, da zu diesem Zeitpunkt der Strompreis 0€ beträgt.
Dank eines Speichers ist der ganze Prozess unabhängig davon, ob die Wärmeenergie direkt verbraucht wird oder das warme Wasser über die nächsten Tage genutzt wird.
Sehe dazu: stadtwerke-rostock-bauen-power-to-heat-anlage-vor-waermespeicher-42116026
Begründung zu 2. Bei einer Elektrifizierung der Fahrzeuge im Hafenbetrieb, könnte Strom vom Dach nicht nur Klimaneutralität erreichen, sondern zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens durch eine kostengünstige Versorgung des Fuhrparks erhöhen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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