Antrag des Beirates für Senior:innen - VO/2023/12062
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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May 15, 2023
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Sep 4, 2023
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Sep 18, 2023
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Oct 9, 2023
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Nov 6, 2023
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Jan 15, 2024
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Feb 5, 2024
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Feb 19, 2024
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Jun 3, 2024
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Sep 2, 2024
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Jan 20, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 30, 2025
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Beschlussvorschlag
„In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnraumes bei Neubauten und
Modernisierungen mindestens 30% des umbauten Raumes betragen. Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen.
Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist zu achten.
Aufgrund des Fehlens von kleineren 1-2 Zimmer Wohnungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt sind insbesondere und vorrangig kleine Wohnungen zu bauen sowie Wohnraum für Wohngruppen – auch bei Modernisierungen – zu konzipieren.
Begründung:
„In Lübeck werde zu wenig bezahlbarer Wohnraum geschaffen“. So kritisierten mehr als 30 Beratungsstellen, Verbände und Vereine, der Behindertenbeirat und federführend der Senior:innenbeirat jüngst die Lübecker Politik und Verwaltung.
Trotz des Beschlusses aus dem Jahr 2016 – mindestens 30% gefördert – ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Menschen in schwierigen Lebenslagen finden in Lübeck keinen Wohnraum mehr.
Die 30% Quote darf sich nicht an der Anzahl der geplanten Neubauwohnungen im Geschoss-wohnungsbau orientieren, sondern muss sich bei Neubauprojekten aus der Gesamtfläche des geplanten umbauten Raumes im B-Plan ergeben.
Hinsichtlich des sparsamen Flächenverbrauches und der geforderten ökologischen Standards sind in den nächsten Jahren somit vorrangig Neubauprojekte gefragt, die von Bürger:innen mit kleinem und mittlerem Einkommen bezahlt werden können.
Bei Modernisierungen muss neben den kleinen Wohnungen auch der Bedarf an großen bezahlbaren Wohnungen gedeckt werden. Für Familien mit mehr als 2 Kindern, für Student:innen, für behinderte Menschen und Senior:innen mit einem erhöhten Bedarf an ein Miteinander oder an Pflege. Letzteres macht auch die Bezahlbarkeit von Wohnraum und Pflege möglich, wirkt gegen Einsamkeit und ermutigt zum Wohnungstausch – Einfamilienhaus gegen Wohngemeinschaftsplatz oder kleine bezahlbare Wohnung und im Gegenzug Platz für junge Familien.
