Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - VO/2023/12449
Grunddaten
- Betreff:
-
LINKE & GAL: Photovoltaik geht vor
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Aug 31, 2023
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 18, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2023
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden.
Wer heute den Bebauungsplan 13.04.00 für den lübschen Teil von Krummesse in der Fassung von 1997 liest, mag bei der Forderung "In den allgemeinen Wohngebieten WA 5, 6, 8, 9 sind die Dächer der Hauptbaukörper als Satteldach mit roten Dachpfannen (RAL 2001 bis 2002, 3012 und 3022) auszubilden" schmunzeln. Doch das Schmunzeln verging einem Bauherren, als ihm mit Verweis auf diese Vorschrift beim Neubau seines Hauses die Photovol-taikanlage auf seinem Dach nicht genehmigt wurde. Photovoltaikanlagen sind üblicherweise eben nicht rot. Dem Stadtplanungsamt von 1997 ist kein Vorwurf zu machen. Damals konnte man die Photovoltaikanlagen auf lübschen Häusern an einer Hand abzählen.
Heute ist Photovoltaik eine tragende Säule der deutschen und lübschen Energiewende. Insbesondere Photovoltaik auf dem eigenen Dach schont den Geldbeutel der Besitzerin und entlastet das städtische Stromnetz, wenn der so gewonnene Strom soweit wie möglich im eigenen Haus verbraucht wird. Die veralteten Vorschriften sind schnellstmöglich zu korrigieren!
Im B-Plan vom Bornkamp von 2004 sind zwar auch nur rote Dächer erlaubt, doch die Ergänzung "Materialien, die der Solarenergienutzung dienen, sind von den Material- und Farbfestsetzungen für Dächer ausgenommen" lässt hoffen. Wäre da nicht der nächste Satz: "Die Fläche dieser Materialien darf 30 % der jeweiligen geneigten Dachfläche nicht überschreiten."
Es ist unsinnig, Balkonphotovoltaikanlagen zu fördern und gleichzeitig in den Vorstädten und Dörfern die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach einzuschränken oder gar zu verbieten.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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