ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12413

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Geldspenden der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 175.000,- EUR zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck wird angenommen.


 

Reduzieren

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind eines der traditionsreichsten Filmfestivals weltweit. Der Schwerpunkt liegt auf Filmen aus den nord- und nordosteuropäischen Ländern Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden sowie Koproduktionen mit den genannten Ländern. Deutschland ist mit Filmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein vertreten. Präsentiert und gefördert werden neue Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme, eine Retrospektive, Animations- und Kurzfilme sowie Kinder- und Jugendfilme. Zukunftsorientierte Projekte und Kooperationen schaffen gewinnbringende Synergien. Die „beck Meetings“ als Treffpunkt der Filmbranche zeigen die wirtschaftliche Bedeutung des Festivals auf und stellen die Nordischen Filmtage als Standortfaktor für Lübeck und Region heraus.

Die Nordischen Filmtage sind eine Veranstaltung der Hansestadt Lübeck mit Unterstützung durch die Possehl-Stiftung, das Land Schleswig-Holstein, Creative Europe MEDIA, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und einer Vielzahl weiterer Partner:innen und Sponsor:innen, wie der CineStar-Group, der STAWAG Stadtwerke Aachen AG und der Finnlines AG.

Diese breite Förderkulisse sichert die Finanzierung der Nordischen Filmtage.

 

r die Durchführung der 65. Nordischen Filmtage vom 01.-05. November 2023 ist von Seiten der Possehl-Stiftung mit Schreiben vom 10.07.2023 eine Spende in Höhe von 125.000,00 Euror die Basisfinanzierung bewilligt worden.

 

In einem weiteren Bewilligunsbescheid vom 05.06.2023 wurde darüber hinaus eine zweckgebundene Spende in Höhe von 50.000,00 Euror den Infinity Dome als immersiven Erlebnisort bei den 65. Nordischen Filmtagen bewilligt.

 

Immersive Medien sind bereits seit 2016 Teil des Festivals, schon damals mit einem kleinen Fulldome, unterstützt von den Stadtwerken Lübeck und in Kooperation mit lokalen Partnern. Seit 2022 wird dem Bereich Immersive Medien eine eigene Programmsektion bei den Nordischen Filmtagen gewidmet. Sie bietet neuen Medienformaten eine Bühne und umfasst Arbeiten aus den Bereichen Fulldome-Video-Produktion, 360-Grad-Film (produziert für VR-Headsets oder virtuelle Touren), Virtual oder Expanded Reality und interaktive 3-D-Experience.

 

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der o. a. Spenden in einer Gesamthöhe von 175.000,00 EUR nicht verbunden.

 

Es handelt sich bei diesen Spenden um Mehrfachspenden.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:  Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit den Spenden über 125.000,00 Euro (Basisfinanzierung 65. Nordische Filmtage) und 50.000,00 Euro (360 Grad Infinity Dome) erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 848.000,00 EUR (Stand: 27.07.2023). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser beiden Einzelspenden über 125.000,00 Euro und 50.000,00 Euro zuständig.


 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Entfällt, da nicht direkt betroffen durch das Verfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren