ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - VO/2023/12084-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts- Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres- Masterplan Schulimmobilien vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude bis zum Jahr 2033 klimaneutral im Sinne der Wärme- und Energieversorgung zu sanieren. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten, zur nächsten Sitzung des Bau- und des Schulausschusses eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen. 

 

Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:

  1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
  1. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als“ Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
  1. Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können.
  1. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
  1. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie die Beschlüsse VO/2022/10792 und VO/2022/11548 sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

 

Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau-, Schul- und Jugendhilfeausschuss darzustellen: 

  1. Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude aktuell getätigt werden. 
  1. Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind. 
  1. Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht.
  2. Insbesondere ist im Masterplan der aktuelle und zukünftige Raumbedarf in Ganztag an Schule und der Betreuten Grundschule zu berücksichtigen.

 


 

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