Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - VO/2023/12084-01
Grunddaten
- Betreff:
-
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2023/12084 Dringlichkeitsantrag BM Zahn: Masterplan Schulimmobilien
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Mar 30, 2023
| |||
|
|
Jun 29, 2023
| |||
|
|
Aug 31, 2023
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Schul- und Sportausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Sep 21, 2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 28, 2023
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts- Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres- Masterplan Schulimmobilien vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude bis zum Jahr 2033 klimaneutral im Sinne der Wärme- und Energieversorgung zu sanieren. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten, zur nächsten Sitzung des Bau- und des Schulausschusses eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen.
Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:
- Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
- Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als“ Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
- Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können.
- Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
- Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie die Beschlüsse VO/2022/10792 und VO/2022/11548 sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.
Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau- und den Schulausschuss darzustellen:
- Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude aktuell getätigt werden.
- Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind.
- Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht.
