Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12413
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von zwei Geldspenden der Possehl-Stiftung in Höhe von 175.000,- EUR zugunsten der Nordischen Filmtage
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Sep 11, 2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Sep 26, 2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 28, 2023
|
Die Nordischen Filmtage Lübeck sind eines der traditionsreichsten Filmfestivals weltweit. Der Schwerpunkt liegt auf Filmen aus den nord- und nordosteuropäischen Ländern Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden sowie Koproduktionen mit den genannten Ländern. Deutschland ist mit Filmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein vertreten. Präsentiert und gefördert werden neue Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme, eine Retrospektive, Animations- und Kurzfilme sowie Kinder- und Jugendfilme. Zukunftsorientierte Projekte und Kooperationen schaffen gewinnbringende Synergien. Die „Lübeck Meetings“ als Treffpunkt der Filmbranche zeigen die wirtschaftliche Bedeutung des Festivals auf und stellen die Nordischen Filmtage als Standortfaktor für Lübeck und Region heraus.
Die Nordischen Filmtage sind eine Veranstaltung der Hansestadt Lübeck mit Unterstützung durch die Possehl-Stiftung, das Land Schleswig-Holstein, Creative Europe MEDIA, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und einer Vielzahl weiterer Partner:innen und Sponsor:innen, wie der CineStar-Group, der STAWAG Stadtwerke Aachen AG und der Finnlines AG.
Diese breite Förderkulisse sichert die Finanzierung der Nordischen Filmtage.
Für die Durchführung der 65. Nordischen Filmtage vom 01.-05. November 2023 ist von Seiten der Possehl-Stiftung mit Schreiben vom 10.07.2023 eine Spende in Höhe von 125.000,00 Euro für die Basisfinanzierung bewilligt worden.
In einem weiteren Bewilligunsbescheid vom 05.06.2023 wurde darüber hinaus eine zweckgebundene Spende in Höhe von 50.000,00 Euro für den Infinity Dome als immersiven Erlebnisort bei den 65. Nordischen Filmtagen bewilligt.
Immersive Medien sind bereits seit 2016 Teil des Festivals, schon damals mit einem kleinen Fulldome, unterstützt von den Stadtwerken Lübeck und in Kooperation mit lokalen Partnern. Seit 2022 wird dem Bereich Immersive Medien eine eigene Programmsektion bei den Nordischen Filmtagen gewidmet. Sie bietet neuen Medienformaten eine Bühne und umfasst Arbeiten aus den Bereichen Fulldome-Video-Produktion, 360-Grad-Film (produziert für VR-Headsets oder virtuelle Touren), Virtual oder Expanded Reality und interaktive 3-D-Experience.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der o. a. Spenden in einer Gesamthöhe von 175.000,00 EUR nicht verbunden.
Es handelt sich bei diesen Spenden um Mehrfachspenden.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit den Spenden über 125.000,00 Euro (Basisfinanzierung 65. Nordische Filmtage) und 50.000,00 Euro (360 Grad Infinity Dome) erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 848.000,00 EUR (Stand: 27.07.2023). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser beiden Einzelspenden über 125.000,00 Euro und 50.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
