ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2023/12512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Warum ist die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren allein an die Frontmeter der Grundstücke gebunden, nicht aber an die Breite der jeweiligen Straße?

 


 

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In der Pfaffenstraße gibt es Unmut, da sie als Fußngerzone (korrekt) in Tarifgruppe 0 eingeordnet ist. Damit wird hier je Frontmeter die gleiche Gebühr fällig, wie z.B. auf der Breiten Straße, die durchweg erheblich breiter ist und folglich in der Reinigung auch deutlich mehr Aufwand verursachen dürfte. Für die Inhaber*innen und Mieter*innen der im Vergleich zur Breiten Straße deutlich kleineren Häuser, mit deutlich weniger Geschäfts- oder Wohnfläche, führt das dazu, dass der Anteil der Straßenreinigungskosten als unverhältnismäßig hoch empfunden wird.


 

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