ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD & FW - VO/2023/12503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für die in der Anlage 4 und 5 umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße

und der südlichen Bornhövedstraße sind Bebauungspläne aufzustellen.

2. Der Bebauungsplan 04.06.03 ist für den in der Anlage 3 umgrenzten Bereich entlang

der Ziegelstraße zu ändern.

3. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs

Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der

weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die

zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.

4. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen.

5. Für die in der Anlage 1 und 2 umgrenzten Bereich ist zu erläutern, ob hier ergänzend

zu den bestehenden Bestimmungen im B-Plan 03.56.00 weitere Festsetzungen

erforderlich sind, um eine Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu

verhindern.

6. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadtteile St. Lorenz Süd und

St. Lorenz Nord sowie ggf. für weitere altstadtnahe Stadtteile eine „Soziale

Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

erlassen werden kann.

 


 

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In den in Anlage 1 5 genannten Gebieten hat ein Immobilien-Investor aus München in großem Stil Mietshäuser mit ehemaligen Sozialwohnungen erworben und lässt diese über ein Property Management in Frankfurt verwalten und verkaufen. Hauptzielgruppe sind dabei Personen und Institutionen, die am Erwerb von Wohneigentum mit der Möglichkeit zur Umwandlung in Ferienwohnungen interessiert sind.

Ziel des Antrags ist es, angesichts des Umstands, dass in Lübeck ein angespannter Wohnungsmarkt besteht, möglichst viele Mietwohnungen vor einer Umwandlung in Ferienwohnungen und Zweitwohnungen zu schützen. Wohnen ist DIE soziale Frage unserer Zeit und muss darum Schwerpunkt kommunalen Handelns sein.
 

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