ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stellt Einvernehmen darüber her, dass die im Ausschuss vertretenen Fraktionen ihre jeweiligen kulturpolitischen Sprecher:innen in die KEP-Steuerungsgruppe entsenden. Das Kulturbüro lädt unter Federführung der Senatorin für Kultur und Bildung mindestens zweimal im Jahr die kulturpolitischen Sprecher:innen in die KEP-Steuerungsgruppe ein.
 

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Die vom Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege und unter Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung eingesetzte Arbeitsgruppe Kulturentwicklungsplanung (0/09394-01-01) legte mit dem 1. Zwischenbericht zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (0/09394-01-01-01) den beauftragten konkreten Arbeitsauftrag zur Kulturentwicklungsplanung vor. Zudem begleitet die Arbeitsgruppe laut Beschluss vom 10.05.2021 den Prozess der Kulturentwicklungsplanung bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.

Selbstgestellte Aufgaben der KEP-Steuerungsgruppe sind die Lenkung und Überwachung des Planungsprozesses und die Entscheidungsvorbereitung für den Ausschuss und die Bürgerschaft. Dazu gehört die Priorisierung der kulturpolitischen Schwerpunkte und strategischen Handlungsfelder sowie der entwickelten Maßnahmen. Der dafür erforderliche regelmäßige fachpolitische Austausch ist in der notwendigen Thementiefe für die Einzelmaßnahme Kulturentwicklungsplanung von den kulturpolitischen Sprecher:innen zu leisten.

Im 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (VO/2023/11871) wurden unter Einbezug der Arbeitsgruppe auf dem 4. AG-Treffen am 22.03.2023 weitere Meilensteine für die Umsetzung genannt. Ein Meilenstein ist die erneute Tagung der KEP-Steuerungsgruppe nach der Sommerpause. Aufgrund der Kommunalwahlen 2023 und des neubesetzten Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege ist eine aktualisierte Beschlusslage zur Besetzung der KEP-Steuerungsgruppe nötig.

Hinweis:

Die Gleichstellungsbeauftragte weist darauf hin, dass diese Regelung eine geschlechterparitätische Besetzung der KEP-Steuerungsgruppe nicht sicherstellt.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Kulturentwicklungsplanungsprozesses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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