ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD & FW - VO/2023/12141-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft möge folgende Änderung in der Neufassung der Satzung des Jugendamtes (VO/2023/12141) beschließen:

 

In § 5 Abs. 5 Ziff. d) heißt es:

 

ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

ändern in:

 

ein Mitglied und die persönliche Vertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

 

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