ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)      Der Jahresabschluss 2019 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem Fehlbetrag von -624.792,06€ wird festgestellt.

2)      Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

3)      Der Jahresabschluss 2020 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem Fehlbetrag von -716.368,47 wird festgestellt.

4)      Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

5)      Die dazugehörenden Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12016 u 17), die am 22.03.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.


 

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In der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der Kulturstiftung sind die Beträge bereits geflossen und wurden nach der jeweiligen Abschlusserstellung in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten der Hansestadt Lübeck geordnet.

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfberichten war nicht erforderlich.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.041.7 Kulturstiftung Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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