Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12240
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck gem. Änderung der Gemeindeordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2023
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Die Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), wurde wie folgt geändert:
In § 32a Absatz 1 GO SH erhält Satz 2 folgende Fassung:
„Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei: abweichend hiervon beträgt die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion in Gemeindevertretungen mit 31 oder mehr Gemeindeverterterinnen und Gemeindevertretern drei.“
§ 33 Absatz 1 Satz 2 GO SH wird wie folgt neu gefasst:
„Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit leitet das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung leitet das älteste Mitglied die Wahl; die Wahl der Stellvertretenden leitet die oder der Vorsitzende.
Damit ist auch die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft entsprechend anzupassen. Die Neufassung der Gemeindeordnung ändert die
§ 1 Abs. 3, 4, 6; § 3 Abs. 4 sowie § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft.
Weiterhin ist eine redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung zu § 5 Abs. 4 GeschO notwendig. Nach Änderung der Hauptsatzung basiert die Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Angaben nach § 5 Abs. 1 und 2 GeschO nicht mehr auf § 18 Abs. 1 Hauptsatzung sondern nunmehr auf § 17 Abs. 1 Hauptsatzung.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 32a Absatz 1 und § 33 Absatz 1 Satz Gemeindeordnung Schleswig-Holstein | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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768,6 kB
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