Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12282
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 8.000,- EUR zugunsten des Archivs der Hansestadt Lübeck zur Sicherung des Foto- und Textarchivs der Lübecker Nachrichten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.415 - Archiv
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2023
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Die Lübecker Nachrichten (LN) verfügen über eine große Fotosammlung sowie eine umfangreiche Textdokumentation. Diese Sammlung besteht aus Fotoabzügen, Fotonegativen und Textzusammenstellungen zu Personen, Orten, Ereignissen sowie Institutionen und spiegeln damit die Geschichte Lübecks im 20. Jahrhundert wider. Sie sind ein bedeutsamer Teil des visuellen Gedächtnisses und der allgemeinen Erinnerungskultur der Hansestadt. Insgesamt handelt es sich um zeitgeschichtlich einzigartige Quellen, die für künftige Generationen zu erhalten sind.
Diese Bild- und Textsammlung der LN ist in jetziger Zusammensetzung eine, auf die jeweils aktuelle Arbeit der LN-Redaktion ausgerichtete Sammlung. Sie beinhaltet Material aus aller Welt zu allen denkbaren Themen. Schon aus Platzgründen kann und soll aber nicht alles, was derzeit in großer Masse dort vorhanden ist, in das Archiv der HL übernommen werden. Das Material muss vor Übernahme in das Archiv ,,verdichtet“, das heißt auf das Wesentliche reduziert werden. Die Prüfung der LN-Sammlung auf diese Kriterien soll durch einen externen bilddokumentarisch und historisch-archivarisch geschulten Fachmann per Werkvertrag erfolgen, wofür unter anderem die Mittel aus der Possehl-Spende benötigt werden.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung
von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 8.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 623.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 8.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Landesarchivgesetz Schleswig-Holstein | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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