Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12214
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter:innen für den Schöff:innenenwahlausschuss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2023
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Beschlussvorschlag
In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöff:innenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter:innen folgende Personen gewählt.
Vertrauensperson | Stellvertreter:in | ||
Birte | Duggen | Sotiria | Luedtke |
Dr. Marek | Lengen | Sandra | Odendahl |
Christian | Rettberg | Jan | Ingwersen |
Paul-Gerhard | Röttger | Thomas | Thalau |
Markus | Stappen | Dirk | Groß |
Frank | Zahn | Peter | Petereit |
Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöff:innen Ausschüsse zu bilden, die u.a. mit Vertrauenspersonen zu besetzen sind, die von den Vertretungskörperschaften der kreisfreien Städte und Kreise gewählt werden.
Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehr als ein Kreisgebiet oder ein Gebiet einer kreisfreien Stadt, ist die Anzahl der von den jeweiligen Vertretungskörperschaften zu wählenden Vertrauenspersonen von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bestimmen. Das Ministerium des Inneren, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat bestimmt, dass von der Hansestadt Lübeck sechs Vertrauenspersonen zu wählen sind.
Die Vertrauenspersonen bilden zusammen mit einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht Lübeck und einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten den Schöff:innenwahlausschuss, der gleichzeitig Einspruchsausschuss ist.
Der Schöff:innenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche, die gegen die von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöff:innen erhoben wurden.
Anschließend wählt der Schöff:innenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Hauptschöff:innen und Ersatzschöff:innen aus der ggf. berichtigten Vorschlagsliste für die Geschäftszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Die Vertrauensleute sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Lübeck von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu wählen.
Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sicherzustellen, ist es erforderlich, auch jeweils Stellvertreter:innen für die Vertrauenspersonen zu benennen.
Die Verteilung der Anzahl der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Danach entfielen auf die SPD-Fraktion zwei Vorschläge, die CDU-Fraktion zwei Vorschläge, die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion ein Vorschlag und die AfD-Fraktion ein Vorschlag.
Die Fraktionen haben auch in entsprechender Anzahl Stellvertreter:innen benannt.
Der Schöffenwahlausschuss hat die Aufgabe neben der erforderlichen Zahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen auch die erforderliche Anzahl der Jugendschöff:innen zu wählen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöff:innen beschließt der Jugendhilfeausschuss.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: § 40 GVG | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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