Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12188
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2023
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Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter benannt werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Vorschläge der Lübecker Fraktionen. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: | x | durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| keine |
