ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2023/12093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag


Beschluss in der Bürgerschaft am 24.11.2022 zum Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 03.11.2022 (VO/2022/11637):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Paul-Gerhardt-Schule die Einrichtung einer Schulstraße eine geeignete Möglichkeit wäre, um die Verkehrssicherheit vor der Schule zu erhöhen.“


 

Reduzieren

 

In der Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.2022 wurde unter der VO/2022/11637 folgender Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 03.11.2022 angenommen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der Paul-Gerhardt-Schule die Einrichtung eine Schulstraße eine geeignete Möglichkeit wäre, um die Verkehrssicherheit vor der Schule zu erhöhen.“

 

Zur Sicherung von Schüler:innen in unmittelbarer Nähe einer Schule und zur Vermeidung von Gefahren kann laut Festlegung durch die Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörden in besonderen Fällen eine Sperrung der Straße erfolgen, in der sich die Schule befindet.

 

Aufgrund dessen wurden zu Schulzeiten die Verkehrsverhältnisse vor der Paul-Gerhardt-Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei (inklusive der für diese Schule zuständigen Präventionsbeamtin) und dem Straßenbaulastträger geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass dort bedauerlicherweise die gleichen Verkehrssituationen wie vor vielen anderen Lübecker Schulen herrschen, da die meisten Eltern ihre Kinder direkt vor dem Schulgelände absetzen bzw. abholen. Es handelt sich somit hier um keinen besonderen Fall, der eine zeitlich befristete Sperrung der Paul-Gerhard-Straße im Bereich der Schule zwingend erfordert (s. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO).

 

Da bisher im Bereich des Schulgrundstücks ohne Einschränkungen einseitig auf der Fahrbahn gehalten bzw. geparkt werden durfte, wurde aber zwischen der Dissauer Straße und Flintenbreite in Fahrtrichtung Flintenbreite ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Das dient nun den Eltern zum Halten, sodass die Kinder ohne Querung der Fahrbahn die Schule erreichen können.

 

Damit der eingeschränkte Haltverbotsbereich auch genutzt werden kann, wurde im gleichen Straßenbereich in Gegenrichtung ein absolutes Haltverbot im Zeitraum von montags bis freitags von 07.00 bis 08.30 Uhr ebenfalls angeordnet. Die Anordnung des absoluten Haltverbots ist nur morgens erforderlich, da sich die Verkehrssituation nach Schulende dort im Gegensatz zu morgens wesentlich entzerrter darstellt, was auch an der offenen Ganztagsgrundschule liegt.

 

Darüber hinaus wurde der Ordnungsdienst um intensive Überwachung zu Schulbeginn gebeten.


 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren