Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2023/12047-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beantwortung der Anfrage von BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Betreuungsverträge KTP und Kita (VO2023/12047)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.3 - Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jun 29, 2023
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Beschlussvorschlag
Beantwortung der Anfrage von BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Betreuungsverträge KTP und Kita (VO/2023/12047)
Anfrage:
Hinsichtlich der zeitlichen Überschneidung von bestehenden Kindertagespflege-Verträgen und Kita-Verträgen von Eltern bitten wir um Beantwortung, wie seitens der Verwaltung und dem mit dieser Aufgabe von der Verwaltung beauftragen Verbund für Kindertagespflege umgegangen wird:
Wer erhält und aus welchen Gründen die öffentlichen Fördergelder für den Betreuungsplatz, wenn Eltern sowohl einen Vertrag mit einer Kindertagespflege als auch einer Kita abschlie- ßen müssen:
a) die Kindertagespflegeperson?
b) die Kita?
c) sowohl die Kindertagespflegeperson als auch die Kita?
Aktuell gibt es eine Lücke im KindertagesstättenGesetz (KitaG) bezüglich der Parallelverträge. Das Land plant eine entsprechende Änderung des KitaG für 2024.
In der Praxis wurde jeder Einzelfall durch die Verwaltung konkret betrachtet und entschieden.
Fälle, die an uns herangetragen wurden in denen das Kind weiter in der Kindertagespflege betreut werden musste, weil die Eingewöhnungszeiten in der Kita nicht ausreichten oder weil die Kita noch Ferien hatte oder ähnliche Problematiken bestanden, wurden bisher ausnahmslos positiv entschieden und es wurden sowohl die Kindertagespflege als auch die Kita gefördert.
Wenn es in der Vergangenheit in einem Einzelfall bedauerlicherweise dennoch zu einer vorangegangenen Beendigung gekommen sein sollte, so wurden diese umgehend nachträglich weiterbewilligt. Dies gilt auch für den Fall, über den die Lübecker Nachrichten am 18.05.2023 berichteten.
